KJ-APP kann durch den Fachazt für Kinderund Jugendpsychiatrie sowie durch die Kinder- und Jugendpsychiatrische Institutsambulanz (PIA) verordnet werden.
Bei Vorliegen, einer kürzlich gesicherten Diagnose, durch einen der oben genannten Verordner oder nach einer stationären Kinder- und Jugendpsychiatrischen Krankenhausbehandlung ist auch der Kinderarzt unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, KJ-APP zu verordnen.
KJ-APP kann u.a. bei folgenden Erkrankungen
verordnet werden:
- Depression im Kindes- und Jugendalter
- Angsterkrankungen
- Zwangsstörungen
- Asperger-Syndrom
- Persönlichkeitsstörungen
- ADHS
- Entwicklungsstörung – Autismus Spektrum Erkrankung